Käuferprovision

Bei Differenzbesteuerung:

Normalbesteuerung (mit ♦ gekennzeichnet): bis € 300.000 24% vom Hammerpreis, für den € 300.000 übersteigenden Betrag 15 % vom Hammerpreis, die 20 % Umsatzsteuer sind im Aufgeld enthalten, bis € 300.000 20% vom Hammerpreis, für den € 300.000 übersteigenden Betrag 12 % vom Hammerpreis, zuzüglich 13% Umsatzsteuer bei Bildern

 

Folgerechtszuschlag

Wir sind gesetzlich verpflichtet, bei Werken lebender Künstler/innen und jenen, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, die Folgerechtsabgabe einzuheben, die dem Künstler bzw. dessen Erben zu Gute kommt.

Die Höhe der Vergütung ist degressiv gestaffelt und beträgt in Prozenten des Verkaufserlöses:

4 % vom Meistbot bei Zuschlägen bis € 50.000, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000, 0,5 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren Beträgen, jeweils berechnet vom Verkaufspreis ohne Steuern.

Das Maximum der Folgerechtsabgabe beträgt € 12.500 und entfällt bei Zuschlägen unter € 2.500.